Wo und wie wird ein GRANDER-Gerät eingebaut?
Ein GRANDER-Wasserbelebungsgerät wird idealerweise direkt in die zentrale Wasserzuführung eingebaut. Hierzu bieten wir passende Ausführungen und Gerätegrößen für sämtliche gängigen Einbausituationen an (Hauszuleitung, Wohnungszuleitung, ...). In den seltenen Fällen, in denen der Einbau in der zentralen Wasserzuführung nicht möglich ist, lassen sich kleine GRANDER-Geräte auch an einzelnen Entnahmestellen (z.B. unter der Küchenspüle oder Brausearmatur) einbauen. Wichtig für Mieter von Wohnungen: Sie können Ihr(e) Gerät(e) bei einem Umzug ausbauen lassen, mitnehmen und in der neuen Wohnung weiter nutzen. Der Einbau gestaltet sich meist sehr einfach und wird durch einen Fachbetrieb vorgenommen.>>> Der Nutzen der GRANDER-Wasserbelebung
Wer kann ein GRANDER-Gerät einbauen?
GRANDER-Wasserbelebungsgeräte werden von Ihrem Fach-Installateur eingebaut. Die zumeist ausgesprochen unkomplizierte Installation erfolgt gemäß der beigelegten Einbauanleitung und wird mit handelsüblichen Teilen durchgeführt.Welches Gerät brauche ich?
Für die richtige Gerätewahl sind neben der Rohrdimension auch der Spitzenverbrauch, der Belastungsfaktor des Wassers und die örtliche Einbausituation zu berücksichtigen. Die Rohrdimension sollte keinesfalls unterschritten werden. Unsere GRANDER-Ansprechpartner unterstützen Sie bei der Auswahl der richtigen Gerätegröße.>>> Wasserbelebungsgeräte
Aus welchem Material bestehen die Geräte und wie lange halten sie?
Bei den GRANDER-Wasserbelebungsgeräten handelt es sich um ein in Österreich gefertigtes Qualitätsprodukt. Sie sind in robuster Bauweise aus hochwertigem Edelstahl gefertigt und gewährleisten somit dauerhafte Beständigkeit sowie langjährigen Kundennutzen.Müssen die GRANDER Geräte gewartet werden?
GRANDER-Wasserbelebungsgeräte arbeiten ohne Strom und ohne Zusätze – sie sind service- und wartungsfrei.
Kann ein GRANDER-Gerät auch in Kombination mit anderen Wasseraufbereitungsgeräten eingesetzt werden?
Kann ein GRANDER-Gerät auch in Kombination mit anderen Wasseraufbereitungsgeräten eingesetzt werden?
Ja. Sollten Geräte zur konventionellen Wasseraufbereitung (z.B. Ionentauscher, UV-Entkeimungsanlagen, Magnetgeräte...) erforderlich bzw. vorgeschrieben sein, kann GRANDER diese Anlagen zwar zusätzlich unterstützen, aber nicht ersetzen. Grundsätzlich sollte das GRANDER-Gerät innerhalb der Wasserzuführung nach solchen Aufbereitungsgeräten eingebaut werden.Wo kann ich ein GRANDER-Gerät beziehen?
Optimale Kundenberatung liegen uns am Herzen. Aus diesem Grund haben wir in der Vergangenheit den Vertriebsweg der persönlichen Beratung mit Besichtigung vor Ort gewählt. Fachkundige GRANDER-Ansprechpartner und ausgewählte Installateure informieren über die Einsatzmöglichkeiten sowie den vielfältigen Nutzen der GRANDER-Wasserbelebung. Lassen Sie sich unverbindlich und kostenlos beraten oder besuchen sie uns auf https://www.grander.com/Wie viel kostet eine GRANDER-Anlage?
Die Anforderungen bzw. Aufgabenstellungen sind oft sehr unterschiedlich, das ist ein Grund, warum uns Beratung vor Ort so wichtig ist. Ein Beispiel zur Preisgestaltung: Für die Trinkwasser-Basisausstattung eines Einfamilienhauses sind zwischen € 2.981, - und € 3.478, - (inkl. MwSt.) zu kalkulieren, je nach den Gegebenheiten und Anforderungen. Kleinanlagen für Wohnungen sind entsprechend günstiger.Die Investition in eine GRANDER-Wasserbelebungsanlage ist eine Einmalanschaffung, da ihrer Wirkung zeitlich keine Grenzen gesetzt sind. Der weitere Einsatz erfolgt ohne Folgekosten wie Wartung, Service oder Stromkosten.
Wie lange hält die Garantie und Gewährleistung für GRANDER-Produkte?
Die Antwort lautet: 3 Monate Rückgaberecht und 5 Jahre Garantie.Da wir bei GRANDER großen Wert auf die Zufriedenheit der Kunden und Anwender legen, gewähren wir neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht ein freiwilliges Rückgaberecht von 3 Monaten (Ausnahme WFL38, Trinkbrunnen, Original GRANDERWASSER) und Sie erhalten den vollen Kaufpreis zurück.
Mit diesem Rückgaberecht können Sie sich auch nach Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist vom Vertrag lösen, indem Sie die Ware innerhalb von 3 Monaten nach deren Erhalt (Fristbeginn am Tag nach Warenerhalt) zurücksenden. Die rechtzeitige Absendung reicht zur Fristwahrung aus.
5 Jahre Garantie
GRANDER-Wasserbelebungsgeräte sind nachhaltig und langlebig. Daher ist es für uns selbstverständlich, 5 Jahre Garantie auf Material und Verarbeitung zu geben. Die Bedingungen für den Gewährleistungsanspruch sind der sach- und fachgerechte Geräteeinbau durch einen qualifizierten Installateur.